Unsere Dienstleistungen bieten wir in den folgenden Sprachen an:

  • Deutsch

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  • Albanisch

  • Kurdisch Kurmanci

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Sozialpädagogische Familienbegleitung

Die Sozialpädagogische Familienbegleitung als „minimalinvasive“, familienerhaltende, aufsuchende Massnahme gilt als ein Alltagsinstrument in der sozialen Arbeit. Die Zielsetzung einer solchen Massnahme ist in der Regel die Befähigung der Sorgeberechtigten zur sachgerechten Beaufsichtigung, Betreuung und Erziehung ihrer Kinder basierend auf den erarbeiteten Zielsetzungen der Betreffenden und im Rückgriff auf ihre zu stärkenden und / oder zu erschliessenden Ressourcen. Insofern ist sie stets als Hilfe zur Selbsthilfe zu betrachten und hat in der Regel hinsichtlich der Interventionsdauer einen verhältnismässig kurzen Zeithorizont.

Unsere Kontext Mensch spezifischen Fokusgebiete beziehen sich unter anderem auf die speziellen Bedürfnisse von Kindern in deren unterschiedlichen Reife– und Entwicklungsphasen, denen wir im Rahmen der Unterstützung mit unseren speziell ausgebildeten Kontextolog*innen massgeschneidert begegnen wollen.  

  • Fokus Kleinkinder und frühe Kindheit (0–6)

  • Fokus Mittlere Kindheit (7–12)

  • Fokus Adoleszenz (13–18)

  • Fokus Interkulturelle Vermittlung

  • Fokus Ausbildung und Migration

Warum und mit welchem Ziel?

Sie bietet sich in Situationen an, in welchen sich innerfamiliäre Erschwernisse und Belastungen vielgestaltig zeigen und sich unter Umständen auch als gegebenenfalls mögliche Gefährdung des Kindeswohls ausprägen. Wichtig ist: Auch wenn dies oft nicht entsprechend deklariert wird, schliesst die SPF den Faktor der Kontrolle immer mit ein. Im Falle einer zu verzeichnenden konkreten und erheblichen Gefährdungssituation für ein Kind muss die entsprechende Fachperson zwingend geeignete Schritte unternehmen, um diese Gefährdung zuverlässig und möglichst nachhaltig auszuschliessen. Dies beinhaltet auch die diesbezüglich sachgerechte Information an den zuweisenden Dienst beziehungsweise die Fachbehörde, falls die erkannten Gefährdungen nicht seitens der Sorgeberechtigten erkannt, als bestehend akzeptiert und mit ihren Mitteln und Möglichkeiten umgehend ausgeräumt werden.

Wie?

In der Regel finden die individuell vereinbarten Termine am Wohnort der Familie statt, können jedoch, falls sinnvoll und gewünscht, auch ausserhalb stattfinden. Je nach Auftragslage, Zielsetzungen oder wiederkehrenden Belastungssituationen wird in den Terminen strukturiert und planvoll die Erweiterung der elterlichen Fähigkeiten und der betreffenden Familienmitglieder angestrebt. Die Massgabe hierbei ist stets die Orientierung an den bestehenden Ressourcen: Was in der Familie gut funktioniert soll erhalten bleiben. Was weniger gut funktioniert soll so weit wie nötig zielführend angepasst werden. Was nicht vorhanden ist aber benötigt wird soll gemeinsam entwickelt und zur Umsetzungsreife gebracht werden. Unser fachliches Leitmotiv in dieser direkten Arbeit mit unseren Klientinnen und Klienten ist vor allen Dingen unsere Haltung, welche sich eng am Menschenbild nach Carl R. Rogers orientiert.

Ein schriftlicher Bericht über den Verlauf der Massnahme wird der zuweisenden Fachbehörde oder dem zuweisenden Dienst auf Wunsch zugestellt.

Fundierte Kindeswohlabklärung vor Ort

Abklärungen das Kindeswohl betreffend führt Kontext Mensch vor Ort und im Auftrag von zuständigen Behörden und Ämtern durch. Die ermittelten Informationen werden im Rahmen eines aussagekräftigen schriftlichen Berichts und unter Darlegung der auf diesen Informationen fussenden fachlichen Einschätzungen und Erwägungen der beauftragenden Behörde überreicht.

Warum und mit welchem Ziel?

Es kommt vor, dass die mit der Abklärung von möglichen Kindeswohlgefährdungen beauftragten Fachpersonen in den Ämtern und Behörden die nötigen Informationen hierfür „vom Schreibtisch aus“ nicht ermitteln können. Dafür gibt es vielfältige Gründe: Zum Beispiel können Vorbehalte, Ängste und Unverständnis bei den Sorgeberechtigten sowie kulturelle Missverständnisse und Unkenntnis über die Denkweisen des Gegenübers den sachgerechten Austausch „im Büro“ massgeblich erschweren –neben ggf. angespannten Ressourcenlage auf Seiten der zuständigen abklärenden Fachperson– und die Abklärung so zu einer „Black Box“ werden lassen. Dies insbesondere dann, wenn sich die Sorgeberechtigten aus den oben angeführten Gründen verschliessen und möglichst wenig Einblick zulassen wollen. Insbesondere bei Familien, bei welchen die Kinder noch nicht in den Kindergarten gehen, ansonsten zu Hause betreut werden und keine beteiligten Fachdienste oder aber –institutionen im Rahmen ihrer gesetzlich geregelten Auskunftspflicht Auskunft geben können, stellt sich für die Abklärenden die Frage, wie sie an die nötigen und nützlichen Informationen gelangen sollen, um die nötige Einschätzung das Kindeswohl betreffend anstellen zu können. Neben diesen Situationen kann es je nach vermuteter Gefährdungslage auch notwendig sein, eine tragfähige und möglichst zutreffende Einschätzung der häuslichen Gegebenheiten und innerfamiliären, auch kommunikativen, Dynamiken zu gewinnen. Im Ergebnis und als Ziel sollen die Verantwortlichen in den Entscheidungsbehörden mit Hilfe und auf Grundlage der Ergebnisse der Fundierten Kindeswohlabklärung vor Ort dazu befähigt werden, sachgerechte Entscheidungen das Kindeswohl betreffend zu tätigen.

Wie?

Nach Auftragserteilung und Kostenzusage wird in der Regel im Laufe von 12 Wochen und mittels mehreren Vor–Ort–Terminen eine möglichst gesamthafte Analyse der familiären Situation vorgenommen. Unsere Abklärungen werden in der Regel unter Anwendung des Vier–Augen–Prinzips durchgeführt. In den Abklärungen kommen als Hilfsmittel erprobte Instrumente wie Risiko–Analyse–Manuals zwecks sachgerechter Nachbearbeitung der Termine zur Anwendung.

Nach Abschluss der Abklärung wird dem Auftraggeber / der Auftraggeberin in der Regel innert vier Wochen ein detaillierter schriftlicher Ergebnisbericht zugestellt. In diesem wird die Frage der Sicherstellung des Kindeswohls unter Beachtung der Ressourcen der Erziehungsberechtigten beantwortet und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen dargelegt.

Jugendcoaching

Unser Jugendcoaching umfasst eine Begleitung von Jugendlichen mit diversen Herausforderungen in einer der spannendsten Lebensphasen eines Menschen. Zugeschnitten auf deren individuelle Bedürfnisse, Ressourcen und Fähigkeiten. Zugewandt, wertschätzend und vermittelnd mit dem Ziel der Befähigung und Entlastung.  

Warum und mit welchem Ziel?

Die Pubertät ist die Entwicklungskrise schlechthin. Besonders, aber nicht nur, für die betreffenden Jugendlichen. Auch für Eltern, Geschwister, Lehrkräfte, Trainer und alle anderen, die mit diesem Entwicklungsschub als Aussenstehende konfrontiert sind. Die körperlichen Veränderungen eines jungen Menschen gehen einher mit einem fundamentalen biochemischen Umbau des Gehirns. Die Frage nach der eigenen Identität und der Drive der eigenen Überzeugungen, Träumen und Wünschen bringen die jungen Menschen zusehends in Konflikt mit sich und ihrem Umfeld. Und als Supplement kommt obendrauf, das – so nannte es ein bekannter Wiener Psychoanalytiker und Arzt einmal – Wiederwachen der Sexualität des jungen Menschen: mit der Zündung aller hormonellen Raketenendstufen, mit Brennen und Glühen, mit ungebremstem Vortrieb. Und darüber hinaus: Der klaren eigenen Überzeugung betreffend was “falsch” und “richtig” ist. Alles zusammen eine spannende, energiegeladene, aber für viele Familien auch nicht einfache Zeit. Kontext Mensch kann hier mit seinem Jugendcoaching–Angebot entlastend und fördernd wirken. Wir verstehen uns und unser Angebot in der Funktion eines Mittlers zwischen der oder dem Jugendlichen einerseits und dem Elternhaus, der Schule oder dem Ausbildungsbetrieb andererseits. Das Ziel ist grundsätzlich die Herbeiführung einer Entspannung einer, in der Regel, konfliktbelasteten Situation. Daneben sollen verstellte oder belastete Kommunikationswege mit allen Beteiligten wieder frei und nutzbar gemacht werden. Darüber hinaus beinhaltet das Jugendcoaching auch eine auf die oder den Jugendlichen ausgerichtete, wertfreie und beziehungsorientierte Arbeit an und mit seinen Wünschen, Sorgen, Bedürfnissen und Zielen – ohne Vorbedingung, ohne emotionale Vorbelastung.

Wie?

Das Jugendcoaching von Kontext Mensch versteht sich als ein aufsuchendes und – wie der Name schon sagt – primär auf die Person und die Bedürfnisse der oder des Jugendlichen zugeschnittenes Angebot. Im Rahmen von individuell gestalteten Einzelgesprächen wird mit den Betreffenden an der Erarbeitung eigener Ziele, der Aktivierung und dem Einsatz von vorhandenen Ressourcen sowie an einer grundsätzlichen Befähigung gearbeitet. An diesem Prozess werden wichtige Bezugspersonen, soweit möglich und angezeigt, sachgerecht beteiligt.

Coaching junge Erwachsene / Coaching Erwachsene

Das Coaching für junge Erwachsene zielt auf alle volljährigen Personen zwischen 18 und 25 Jahren. Coaching Erwachsene zielt auf Personen ab 26 Jahren ab.

Viele Menschen stehen grossen und grösseren Herausforderungen und Schwierigkeiten gegenüber. Sei es der Auszug von Zuhause in die erste eigene Wohnung oder WG, der Wegzug in eine andere Stadt und der Verlust des bisherigen sozialen Umfelds, sei es die erste schwere Lebenskrise durch Trennung, sei es ungewollte Elternschaft oder sei es der Verlust des Ausbildungs– oder Arbeitsplatzes. Das Leben ist reich an Krisen und Unwägbarkeiten, gleich vom Start weg. Jedoch ist es auch genauso reich an Möglichkeiten, um zu wachsen, zu reifen und sich stets neu zu erfinden.

Warum und mit welchem Ziel?

Das Coachingangebot von Kontext Mensch ist hier so individuell strukturiert, wie die Bedürfnisse und die Persönlichkeit der Unterstützung suchenden erwachsenen Person es sind. Je nach Problemlage und Zielvorstellung wird der:die Klient:in unter Berücksichtigung seiner:ihrer Fähigkeiten, Handlungsmöglichkeiten, sozialen Einbindung und Ressourcen dazu befähigt, seine:ihre Situation sachgerecht zu analysieren und eigenverantwortlich auf diese zu reagieren. Als Expert:in für die eigene Situation bleibt der:die Klient:in stets verantwortliche Herr:in der Unterstützungsmassnahme und erlebt so Augenhöhe und Selbstwirksamkeit.

Wie?

Das Coaching für junge Erwachsene erfolgt analog dem des Jugendcoachings, wobei hier dem rechtlichen Umstand der Volljährigkeit insbesondere bei möglichen Fragen des Erwachsenenschutzes sowie bei der Weitergabe von Informationen an beteiligte Dritte – insbesondere Familienmitglieder betreffend – besonders Rechnung getragen wird.
Das Coaching Erwachsene richtet sich am individuellen und persönlichen Bedarf sowie dem Entwicklungsweg der Person aus.

Ambulante Wohnbegleitung

Das Angebot umfasst die massgeschneiderte Begleitung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im bereits vorhandenen und alleine bewohnten oder aber im durch die Zuweisenden gesondert zu diesem Zweck anzumietenden Wohnraum. Unsere Dienstleistung ist hochflexibel und kann hinsichtlich Intensität frei gewählt werden. In Absprache mit den Zuweisenden und dem betreffenden Klientel sind wir 365 Tage im Jahr, an Wochenenden und Feiertagen im Einsatz.

Warum und mit welchem Ziel?

Die ambulante Wohnbegleitung richtet sich an junge Menschen, die aus einer Vielzahl von Gründen nicht mehr im Familienumfeld wohnen können, dabei jedoch zu wenig Gruppenfähigkeit aufweisen und für eine betreute Wohngruppe oder eine Wohngemeinschaft nicht in Frage kommen. Gleichzeitig erscheint eine fachliche Betreuung der Betreffenden, meist aus Gründen des Erwachsenen– und Kindesschutzes, nötig. Im Rahmen regelmässiger Termine vor Ort werden auf Basis eines belastbaren Vertrauensverhältnisses die alltäglichen Lebenskompetenzen weiter geschult und ausgebaut sowie die Selbständigkeit und Eigenverantwortung aufgebaut und gestärkt.

Wie?

Oben genannte Zielsetzungen werden im Rahmen der ambulanten Wohnbegleitung stets vor Ort, also in der Wohnung des:der Klient:in verfolgt. Im Rahmen dieser aufsuchenden Form der sozialen Arbeit können Fortschritte oder Rückschritte in der Wohnfähigkeit am schnellsten erkannt und zielführend bearbeitet werden. Darüber hinaus bietet der Wohnraum des:der Adressat:in als “Vollzugsort der Massnahme” die Chance, den Gesprächen eine besondere Prägung im Hinblick auf Vertrauen und Vertraulichkeit, Augenhöhe und Lebensweltorientierung zu verleihen, was dem Gelingen der Intervention in der Regel zuträglich ist.

Interkulturelle Vermittlung

Familien aus anderen Kulturkreisen und Sprachräumen sind ebenso von sozialarbeiterischen Massnahmen und Interventionen betroffen, wie Familien aus dem inländischen Kulturkreis und dem entsprechenden Sprachverständnis. Der sich daraus speisende Unterschied in Wahrnehmung und Verständnis von Ursache, Inhalt sowie Ziel befähigender Massnahmen schmälert die Aussicht auf Erfolg einer solchen von Beginn an, schliesslich ist Verständnis und Verstehen die Basis aller gelingenden menschlicher Interaktion. Dies zu erleichtern und zu ermöglichen ist das Ziel der Interkulturellen Vermittlung von Kontext Mensch. 

Warum und mit welchem Ziel?

Die Interkulturelle Vermittlung baut in Person unserer Kontextolog*innen Brücken zwischen Fachpersonen und Klientinnen bei allen erdenklichen Themen des menschlichen Lebens. Meist sind es solche, bei denen von offizieller Seite her eine Intervention oder eine Klärung von Sachverhalten nötig ist, dies aufgrund von kultureller und / oder sprachlicher Differenzen nicht wie gewünscht umgesetzt werden kann. Unsere interkulturellen Vermittler stehen hier mit ihren spezifischen Sprachkenntnissen und ihrem Kulturverständnis – unsere fallverantwortlichen Kontextolog*innen haben hier stets einen entsprechenden kulturellen und sprachlichen Hintergrund – bereit, um den sich auftuenden Graben zuverlässig und sicher zu überbrücken. 

Wie?

Unsere interkulturellen Vermittler*innen übersetzen in Gesprächsterminen das gesprochene Wort – und bei Bedarf auch das Geschriebene –, so dass sich Fachpersonen und Adressat:innen von Massnahmen sprachlich verstehen und inhaltliches nachvollziehen können. Darüber hinaus leisten sie wichtige kulturelle Übersetzungsarbeit, die es ermöglichen soll, die teilweise divergierenden Vorstellungen, Rahmensetzungen und Haltungen zwischen den Parteien verständlich auszutauschen und im Prozess lösungsorientiert zu berücksichtigen. 

Begleiteter persönlicher Verkehr

Wir stellen sicher, dass der persönliche Verkehr zwischen Kind und Elternteil in einem angemessenen Rahmen stattfindet. Ein besonderes Augenmerk gilt hier dem grundlegenden Kindeswohl, welches wir durch Aufsicht und – falls nötig – sachgerechte, fördernde Intervention sicherstellen. 

Warum und mit welchem Ziel?

Das Recht des Kindes auf den persönlichen Verkehr mit beiden Elternteilen – unabhängig vom Status der elterlichen Sorge– sowie das Recht auf Schutz und Achtung des Familienlebens ist gesetzlich geregelt und findet sich entsprechend in der der UN–Kinderrechtskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Bundesverfassung sowie dem Zivilgesetzbuch.

Nach einer elterlichen Trennung kann es vorkommen das der persönliche Verkehr zu dem Elternteil, bei welchem das Kind nicht seinen Lebensmittelpunkt hat, zumindest vorübergehend nicht in der üblichen Form umgesetzt werden kann. Diese übliche Form beinhaltet den persönlichen Verkehr basierend –wann immer möglich– auf den individuellen Vereinbarungen der Eltern hierzu oder aber auf einer Anordnung einer Kindesschutzbehörde beziehungsweise auf einer gerichtlich festgelegten Regelung. Für den Fall das der persönliche Verkehr mit dem Elternteil, bei welchem das Kind nicht seinen Lebensmittelpunkt hat, ohne Begleitung durch eine Fachperson das Risiko einer erheblichen Kindeswohlgefährdung birgt –zum Beispiel bei fraglicher Fähigkeit zur Ausübung der Aufsichtspflicht und der Gefahrenabwehr– kann der persönliche Verkehr durch Verfügung der zuständigen Kindesschutzbehörde oder aber des Gerichts an die Bedingung geknüpft werden, dass der Verkehr zumindest vorübergehend ausschliesslich fachlich begleitet stattfinden soll. Ziel einer solchen Massnahme ist also stets die Sicherstellung des persönlichen Verkehrs des Kindes zum entsprechenden Elternteil und die Wahrung des Kindeswohls in dessen Rahmen. Falls gewünscht und entsprechend als Ziel formuliert kann die Massnahme ebenfalls der Erweiterung nötiger elterlicher Kernkompetenzen des betreffenden Elternteils dienen.

Wie?

Die Begleitung des persönlichen Verkehrs beinhaltet die über den Gesamtzeitraum des Verkehrs sichergestellte Anwesenheit der Begleitperson in sachgerechter räumlicher Nähe zu Elternteil und Kind in Abhängigkeit von der bekannten Ausgangssituation. In der Regel nimmt die Begleitperson eine zurückhaltende Rolle ein und interveniert nur falls nötig. Eine aktivere Rolle nimmt die Begleitperson wahr, falls auftragsgemäss eine Kompetenzerweiterung als Zielsetzung besteht und eine Intervention im entsprechenden Moment sinnvoll erscheint. Im Falle des Eintretens einer anderweitig nicht aufzulösenden schweren Belastungssituation für das Kind oder aber bei einer sich entwickelnden erheblichen Gefährdung des Kindes während des Verkehrs kann die Betreuungsperson den persönlichen Verkehr umgehend eigenverantwortlich abbrechen und die Rückgabe des Kindes an den zweiten Elternteil vornehmen lassen. Die Übergaben des Kindes zu Beginn und am Ende des persönlichen Verkehrs finden praktischerweise ebenfalls in Begleitung statt.

Ein schriftlicher Bericht über den Verlauf der Massnahme wird der zuweisenden Fachbehörde oder dem zuweisenden Dienst auf Wunsch zugestellt.



Begleitete Übergaben

Wir stellen sicher, dass die Übergaben des Kindes zwischen den Eltern in einer sachgerechten Art und Weise und einer für das Kind möglichst unbelasteten Atmosphäre stattfindet. Diese sichern wir durch etwaige Vorbereitung der Eltern, unsere Präsenz vor Ort sowie sachgerechter Intervention, falls nötig.

Warum und mit welchem Ziel?

Die fachlich begleiteten Übergaben des Kindes durch die Eltern im Rahmen des geregelten persönlichen Verkehrs wird vorgenommen, wenn davon auszugehen ist, dass sich bestehende Spannungen zwischen getrennt lebenden / geschiedenen Eltern insbesondere bei den Übergaben belastend und langfristig schädigend auf das Kind auswirken. Ziel und Aufgabe der Begleitperson ist die Sicherstellung der sachgerechten Übergabe des Kindes zwischen den Eltern.

Wie?

Zum Zeitpunkt der jeweiligen Übergabe befindet sich die Begleitperson vor Ort und überlässt den Eltern die Übergabe des Kindes. Eine Intervention wird nur vorgenommen, wenn dies zur Sicherstellung der sachgerechten Übergabe notwendig erscheint. Um verbale Auseinandersetzungen oder aber ungünstige Einlassungen der Eltern vor oder aber gegenüber dem Kind wahrnehmen und nachvollziehen zu können, hält sich die Begleitperson mindestens in Hörweite auf. Dies dient auch der Informationsgewinnung die Fähigkeiten der Eltern betreffend, das Kind auch in zwischenmenschlich angespannten Momenten in der nötigen Form übergeben zu können.

Ein schriftlicher Bericht über den Verlauf der Massnahme wird der zuweisenden Fachbehörde oder dem zuweisenden Dienst auf Wunsch zugestellt.



Angeordnete Beratung / Kindesorientierte Beratung

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Die Angeordnete Beratung von Kontext Mensch ist ein spezifisches Angebot für getrenntlebende Eltern, die in einem verpflichtenden Rahmen – Setting, Beratungsgegenstand und Zeitrahmen sind verbindlich definiert – ein Beratungsangebot in Sachen Regelung der Kinderbelange wahrnehmen. Bei diesen Kinderbelangen handelt es sich in der Regel um den persönlichen Verkehr oder die Betreuungsanteile. Die seitens einer Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde oder seitens eines Gerichts angeordnete Massnahme basiert auf der kindesschutzrechtlichen Weisungsbefugnis nach ZGB und stellt eine massgeschneiderte Massnahme innerhalb der Möglichkeiten des Artikel 307 ZGB dar. Die Angeordnete Beratung versteht sich als eine strukturierte und zeitlich klar begrenzte «En bloc» - Kurzintervention, die sich inhaltlich und konzeptionell wesentlich von Mediation und Sozialpädagogischer Familienbegleitung abhebt.

Auch im freiwilligen Rahmen ist dieses Angebot nutzbar; hier wird es mit Bezug auf die methodischen Grundlagen als kindesorientierte Beratung bezeichnet.

Warum und mit welchem Ziel?

Eine Angeordnete Beratung kann behördlicher- oder gerichtlicherseits dann zum Zuge kommen, wenn bei getrenntlebenden Eltern in Sachen oben genannter Kindesbelange Uneinigkeit besteht, eine perspektivische Sicherung des Kindeswohls angezeigt erscheint und ein rechtlich oder methodisch schwerer wiegender Eingriff in die elterliche Kompetenz oder das Familienleben nicht als sinnvoll, verhältnismässig und / oder zielführend erachtet wird. Die Massnahme zielt darauf ab, erkannte Defizite im Bereich der Absprache der Kinderbetreuung lösungsorientiert zu thematisieren und die Sorgeberechtigten zum Treffen einer das Kindeswohl sichernden, tragfähigen Vereinbarung anzuleiten. Der Gesprächsrahmen und geleitete Ablauf ist standardisiert zugeschnitten auf das Ziel der Konfliktvermeidung bei Klärung von Kindesbelangen zwischen getrenntlebenden Eltern. Im Fokus stehen hierbei die altersentsprechenden kindlichen Bedürfnisse, in keinem Fall jedoch der Konflikt der Eltern an sich. 

Wie?

Nach Auftragserteilung – die elterliche Zustimmung zur Massnahme wird vorab durch den*die Auftraggeber*in in geeigneter Form eingeholt –, erfolgter Kostenübernahme durch die Auftrag gebende Institution sowie vorgängiger thematischer Priorisierung mit den betreffenden Eltern, werden im Rahmen eines Pakets von vier bis sieben verpflichtend definierten Terminen Beratungsgespräche durchgeführt. Im Zuge der lösungsorientiert geführten Gespräche wird bei der Suche nach kindeswohlsichernden Entscheidungen stets die elterliche Verantwortung adressiert. Eine gesonderte schriftliche Rückmeldung zu den Inhalten der Gespräche an die beauftragenden Behörden oder Gerichte ergeht aus konzeptionellen Gründen nicht, es werden lediglich die zwischen den Eltern getroffenen Vereinbarungen mitgeteilt.

Bei Kontext Mensch werden Angeordnete Beratungen nur durch spezifisch ausgebildete und entsprechend erfahrene Kontextolog*innen durchgeführt, die regelmässig an themenspezifischen Intervisionen und internen, wie externen Fortbildungen teilnehmen. Sie verstehen ihre Rolle als eine für den Prozess verantwortliche Führungsrolle und nehmen diese radikal parteilich für das betroffene Kind wahr. Eine entsprechend reifegerechte Beteiligung des Kindes erscheint für das Gelingen der Massnahme zentral.  

Folgende Ausschlusskriterien sind zu beachten: 

  • Ausgeübte körperliche Gewalt zwischen den Eltern oder gegenüber dem Kind, insbesondere wenn lebensbedrohend 

  • aktueller Konsum von halluzinogenen Drogen und / oder Alkoholmissbrauch durch die Eltern

  • schwerwiegende psychische Einschränkungen / Erkrankungen

  • fehlender, manifester Kommunikations- oder Veränderungswille auf Seiten der Eltern 

  • mehrere gescheiterte Vermittlungsversuche in der Vergangenheit